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   LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10   

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LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10 (https://dejure.org/2011,13539)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10 (https://dejure.org/2011,13539)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2011 - 18 Sa 1794/10 (https://dejure.org/2011,13539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zweistufige Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Tarifvertrag, tarifliche Ausschlussfrist, Annahmeverzug, Bestandsschutzrechtsstreit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 615 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG
    Zweistufige Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Tarifvertrag, tarifliche Ausschlussfrist, Annahmeverzug, Bestandsschutzrechtsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine zweistufige tarifliche Ausschlussfrist von zwei Monaten zur gerichtlichen Geltendmachung von vom Ausgang eines Bestandsschutzrechtsstreits abhängenden Ansprüchen ist grundrechtswidrig; Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach Obsiegen in einem Bestandsschutzrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    (aa) Wie bei der Rechtsfortbildung von Gesetzen oder bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist auch für die Fortbildung von Tarifverträgen erforderlich, dass eine unbewusste Regelungslücke besteht, die die Gerichte zu schließen befugt sind (BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 102 f.; Kamanabrou, S.296 ff.; Wank in Wiedemann, § 1 TVG Randnr. 1038 ff.; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 399ff.).

    (aa) Tariflücken sind unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu schließen; dabei ist zu berücksichtigen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge geregelt hätten, wobei für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien hinreichende und sichere Anhaltspunkte im Tarifvertrag erkennbar sein müssen (BAG, Urteil vom 23.09.1981 - 4AZR 569/79; Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 103).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    (aa) Wie bei der Rechtsfortbildung von Gesetzen oder bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist auch für die Fortbildung von Tarifverträgen erforderlich, dass eine unbewusste Regelungslücke besteht, die die Gerichte zu schließen befugt sind (BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 102 f.; Kamanabrou, S.296 ff.; Wank in Wiedemann, § 1 TVG Randnr. 1038 ff.; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 399ff.).

    (aa) Tariflücken sind unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu schließen; dabei ist zu berücksichtigen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge geregelt hätten, wobei für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien hinreichende und sichere Anhaltspunkte im Tarifvertrag erkennbar sein müssen (BAG, Urteil vom 23.09.1981 - 4AZR 569/79; Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 103).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    Tarifliche Ausschlussfristen unterliegen auch dann nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB, wenn sie auf das Arbeitsverhältnis kraft Bezugnahme im Arbeitsvertrag Anwendung finden (BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05).

    Lässt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage durch einen Bevollmächtigten erheben und macht er damit seine Ansprüche aus Annahmeverzug geltend, ist der Vertreter zugleich bevollmächtigt, die Ablehnungserklärung des Arbeitgebers entgegenzunehmen (BAG, Urteil v. 26.04.2006 - 5 AZR 403/05).

    Mit dem Klageabweisungsantrag im Kündigungsschutzprozess macht der Arbeitgeber nämlich nicht nur hinreichend deutlich, dass er die Kündigung für wirksam hält und von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung ausgeht, sondern er lehnt zugleich die vom Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage geltend gemachten Entgeltansprüche ab (BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05).

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (BAG, Urteil vom 17.11.2009 - 9 AZR 745/08).

    Eine ausdrückliche Ablehnungserklärung ist nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 17.11.2009 - 9 AZR 745/08).

    Die Kündigungsschutzklage enthält auch dann keine gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, wenn diese vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen (BAG, Urteil vom 17.11.2009 - 9 AZR 745/08).

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    Eine unbewusste Regelungslücke kann auch dadurch entstehen, dass der Tarifvertrag mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 404: "tarifexogene Lücke"), insbesondere, wenn die Tarifregelung infolge eines Verfassungsverstoßes teilunwirksam ist (BAG, Urteil vom 10.03.1994 -2 AZR 323/84 (C); Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 412).

    Im Falle einer Kollision von tarifvertraglichen Regelungen und verfassungsrechtlichen Vorgaben ist davon auszugehen, dass die Tarifparteien eine andere verfassungskonforme Regelung getroffen oder übernommen hätten (BAG, Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 323/84 (A)); artverwandte oder vergleichbare Regelungen sind zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 20.07.2000 - 6AZR 347/99; Däubler, TVG, 2. Aufl. 2006, Einleitung Randnr. 523).

  • BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    Eine unbewusste Regelungslücke kann auch dadurch entstehen, dass der Tarifvertrag mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 404: "tarifexogene Lücke"), insbesondere, wenn die Tarifregelung infolge eines Verfassungsverstoßes teilunwirksam ist (BAG, Urteil vom 10.03.1994 -2 AZR 323/84 (C); Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 412).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    Sie dienen seit langem der im Arbeitsleben anerkanntermaßen besonders gebotenen raschen Klärung von Ansprüchen und der Bereinigung offener Streitpunkte (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07).

    Das kann der Fall sein, wenn der Anspruchsberechtigte seine Ansprüche nicht erheben kann, weil der Anspruchsschuldner keine Abrechnung erteilt oder diese verzögert, oder wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Zusicherungen des Arbeitgebers darauf vertrauen durfte, dieser werde den Anspruch auch ohne fristgerechte Geltendmachung erfüllen (BAG, Urteil vom 13.12.2007 -6 AZR 222/07 m.w. N.).

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 392/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    (aa) Tariflücken sind unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu schließen; dabei ist zu berücksichtigen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge geregelt hätten, wobei für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien hinreichende und sichere Anhaltspunkte im Tarifvertrag erkennbar sein müssen (BAG, Urteil vom 23.09.1981 - 4AZR 569/79; Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 103).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    Eine zweistufige tarifliche Ausschlussfrist, die eine Frist von zwei Monaten zur gerichtlichen Geltendmachung auch solcher Ansprüche anordnet, die - wie Ansprüche auf Annahmeverzugslohn - vom Ausgang eines Bestandsschutzrechtsstreits abhängen, verletzt das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG), da sich das Kostenrisiko des klagenden Arbeitnehmers im Bestandsschutzrechtsstreit unangemessen erhöht, wenn ihn die Obliegenheit trifft, derartige Ansprüche während des noch laufenden Bestandsschutzverfahrens einzuklagen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07).

    (2) Hinsichtlich der Frage, ob es für den klagenden Arbeitnehmer zumutbar ist, ein solches zusätzliches Kostenrisiko zu tragen, ist Folgendes zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07):.

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
    Dies gilt auch bei zweistufigen Ausschlussfristen für die erste Stufe der außergerichtlichen Geltendmachung (BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 10 AZR 70/05).

    Die tariflichen Ausschlussfristen haben den Sinn, möglichst zeitnah das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen beider Parteien des Arbeitsvertrages festzustellen; sie sollen Beweisschwierigkeiten verhindern und Klarheit schaffen (BAG, Urteil v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05).

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92

    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08

    Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10

    Zur (Nicht-)Einhaltung der Ausschlussfristen des § 8 des Rahmentarifvertrages für

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung -

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. März 2011 - 18 Sa 1794/10 - aufgehoben.
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